AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Software „ALI – Agentic Lead Intelligence“
Ice Space Studios GmbH Nördliche Münchner Str. 27A 82031 Grünwald Deutschland
E-Mail: account@icespacestudios.de
Stand: Juli 2026
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§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „ALI – Agentic Lead Intelligence“ (nachfolgend „ALI“ oder „Software“) zwischen der Ice Space Studios GmbH, Nördliche Münchner Str. 27A, 82031 Grünwald (nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „ihr“).
(2) ALI ist ein internetbasiertes Werkzeug zur Unterstützung der B2B-Vertriebsarbeit. Die Software durchsucht öffentlich zugängliche Quellen im Internet nach unternehmensbezogenen Ereignissen (sog. Kaufsignale), reichert die gefundenen Unternehmensdaten an, bewertet sie und erstellt automatisiert Entwürfe für eine Erstansprache (z. B. E-Mail-Texte, LinkedIn-Nachrichten, Telefonskripte). ALI versendet keine Nachrichten selbstständig; der Versand erfolgt ausschließlich durch den Kunden.
(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Angebot an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge über gleichartige Leistungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(6) Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begriffe:
- „Credits“ sind die interne Verrechnungseinheit für die Nutzung kostenpflichtiger Funktionen von ALI (z. B. das Generieren eines Leads einschließlich Ansprache).
- „Seat“ bezeichnet einen nutzungsberechtigten Einzelzugang (Benutzerkonto) für eine natürliche Person.
- „Lead“ bezeichnet einen von ALI generierten Datensatz zu einem Zielunternehmen einschließlich der zugehörigen Auswertungen und Textentwürfe.
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§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der Software ALI zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die Dauer des Vertrages sowie die Einräumung der zu ihrer Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Der konkrete Funktionsumfang, das Guthaben an Credits sowie die Anzahl der Seats ergeben sich aus dem vom Kunden gewählten Paket in seiner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Beschreibung auf der Website des Anbieters bzw. aus der Auftragsbestätigung.
(3) Die maßgebliche Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Insbesondere sind auf der Website genannte Kennzahlen (etwa zu Zeitersparnis, Öffnungs-, Antwort- oder Trefferraten) Erfahrungswerte aus dem Eigenbetrieb des Anbieters und stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keinen zugesicherten Erfolg dar.
(4) ALI ist ein KI-gestütztes Werkzeug. Die von der Software gefundenen, angereicherten und bewerteten Daten sowie die erzeugten Textentwürfe werden automatisiert mithilfe von Sprachmodellen und Web-Recherche erstellt. Sie können unvollständig, veraltet, ungenau oder fehlerhaft sein. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Funktionalität, nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verwertbarkeit einzelner Ergebnisse und keinen bestimmten Vertriebs- oder Akquiseerfolg (§ 9).
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen, Datenquellen, eingesetzte KI-Modelle oder Drittdienste zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kernnutzen (automatisierte Recherche, Bewertung und Entwurf einer Erstansprache im B2B-Vertrieb) erhalten bleibt und der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
(6) Nicht Vertragsgegenstand sind – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung – der Versand von Nachrichten, die Anbindung an CRM- oder Drittsysteme, individuelle Anpassungen sowie die inhaltliche Prüfung, Freigabe oder rechtliche Bewertung der vom Kunden versendeten Ansprachen.
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§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software und der Pakete auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ab, indem er das gewünschte Paket per E-Mail an account@icespacestudios.de verbindlich bucht (etwa über die auf der Website bereitgestellten Buchungs-Links) und dabei die erforderlichen Angaben (insbesondere gewünschtes Paket, Anzahl der Seats und Rechnungsanschrift) übermittelt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung annimmt. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs bzw. Bereitstellung der Leistung. Eine automatisierte Empfangsbestätigung des E-Mail-Eingangs stellt noch keine Annahme dar.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, ein Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) Für den kostenlosen Testzugang (Trial) gilt § 4.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
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§ 4 Kostenloser Testzugang (Trial)
(1) Der Anbieter kann einen kostenlosen Testzugang anbieten, der dem Kunden zum Start ein einmaliges, begrenztes Startguthaben an Credits einräumt. Der Testzugang dient ausschließlich der unverbindlichen Erprobung der Software.
(2) Der Testzugang begründet kein kostenpflichtiges Abonnement und geht nicht automatisch in einen solchen über. Sind die Trial-Credits aufgebraucht oder ist ein etwaiger Testzeitraum abgelaufen, stellt die Software die entgeltpflichtige Nutzung ohne weitere Aufforderung ein.
(3) Trial-Credits sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und verfallen mit Ablauf des Testzeitraums bzw. mit Beendigung des Testzugangs.
(4) Der Anbieter kann den Testzugang jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise einstellen, ändern oder beenden. Ansprüche des Kunden auf Bereitstellung oder Fortführung eines Testzugangs bestehen nicht.
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§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß dem gewählten Paket. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für Abonnement-Pakete ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich) fällig. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, die in Textform (z. B. per E-Mail als PDF) übermittelt wird.
(3) Rechnungsbeträge sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Abonnements mit Wirkung zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums (§ 7) anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Anpassung nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode kündigen.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(6) Befindet sich der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, bis alle fälligen Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden für den vereinbarten Zeitraum bleibt hiervon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 7 Abs. 5) bleibt unberührt.
(7) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 6 Credits
(1) Die Nutzung kostenpflichtiger Funktionen von ALI erfolgt durch Verbrauch von Credits. Welche Funktion wie viele Credits verbraucht, ergibt sich aus der jeweils gültigen Darstellung in der Software bzw. auf der Website. Der Anbieter ist berechtigt, den Credit-Verbrauch einzelner Funktionen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere wenn sich die zugrunde liegenden Kosten für eingesetzte Drittdienste oder KI-Modelle ändern.
(2) Abonnement-Credits, die dem Kunden im Rahmen eines Abonnements für einen Abrechnungszeitraum zur Verfügung gestellt werden, sind innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu verbrauchen und verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Eine Übertragung nicht verbrauchter Abonnement-Credits in den Folgezeitraum (Rollover) erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Gesondert erworbene Credits (Credit-Pakete, die unabhängig vom periodischen Abonnement-Guthaben käuflich erworben werden) verfallen nicht. Sie bleiben unbefristet nutzbar, solange ein aktives Vertragsverhältnis besteht.
(4) Bei mehreren Seats mit gemeinsamem Credit-Guthaben (Team-Pool) stehen die Credits allen berechtigten Seats gemeinsam zur Verfügung.
(5) Credits stellen keine gesetzlichen Zahlungsmittel dar und können weder in bar ausgezahlt noch in andere Werte umgetauscht werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für bereits verbrauchte oder verfallene Credits besteht nicht.
(6) Schlägt eine kostenpflichtige Operation aus einem vom Anbieter oder von einem eingesetzten Drittdienst zu vertretenden technischen Fehler heraus fehl, werden die hierfür belasteten Credits nach Maßgabe der in der Software vorgesehenen Rückbuchungslogik wieder gutgeschrieben. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht; insbesondere gilt eine Operation nicht deshalb als fehlgeschlagen, weil der Kunde mit dem inhaltlichen Ergebnis nicht zufrieden ist.
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§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Abonnement wird auf eine feste Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem (1) Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an account@icespacestudios.de).
(4) Der kostenlose Testzugang kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten beendet werden (§ 4).
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn a) der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug bleibt, b) der Kunde in erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus § 8 (Nutzungspflichten) oder § 10 (Datenschutz/Rechtmäßigkeit der Nutzung) verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt, oder c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(6) Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter bleibt der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung für die vereinbarte Restlaufzeit unberührt; der Kunde muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
(7) Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Software gesperrt. Zur Datenexport-Möglichkeit vor Vertragsende siehe § 11 Abs. 5.
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§ 8 Nutzungsrechte und Nutzungspflichten des Kunden
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des gewählten Pakets über das Internet bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Seat ist einer natürlichen Person zugeordnet; die gemeinsame Nutzung eines einzelnen Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Der Kunde ist für alle unter seinen Zugängen vorgenommenen Handlungen verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt ist insbesondere: a) die Nutzung unter Verstoß gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen die Nutzungsbedingungen der abgefragten Quellen oder eingesetzten Drittdienste; b) das Auslesen, Vervielfältigen oder Weiterverarbeiten von Daten in einem Umfang oder zu Zwecken, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen (z. B. systematischer Weiterverkauf gewonnener Datensätze als Lead-Listen an Dritte); c) die Umgehung, Beeinträchtigung oder Überlastung technischer Schutz- oder Begrenzungsmaßnahmen (z. B. Rate-Limits); d) die Nutzung generierter Inhalte für rechtswidrige, irreführende, belästigende oder unlautere Kommunikation.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen Daten (z. B. Firmenprofil, Zielgruppendefinition, Prompts) frei von Rechten Dritter sind, die einer Nutzung entgegenstehen, und keine rechtswidrigen Inhalte enthalten.
(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehenden Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, betroffene Inhalte zu sperren und – bei erheblichen oder wiederholten Verstößen nach vorheriger Abmahnung – den Zugang vorübergehend zu sperren. Weitergehende Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung (§ 7 Abs. 5) und auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
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§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Mängel
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von im Jahresmittel 98 % am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) bereit. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern, Ausfälle von Kommunikationsnetzen).
(2) Geplante Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten wird der Anbieter, soweit möglich, in nutzungsarme Zeiten legen und dem Kunden mit angemessenem Vorlauf ankündigen.
(3) Die Bereitstellung der Software erfolgt nach mietvertraglichen Grundsätzen. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen im Wesentlichen entspricht. Eine über die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehende Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 12.
(5) Da ALI ein KI-gestütztes Werkzeug ist, stellen eine unvollständige, ungenaue, veraltete oder inhaltlich nicht überzeugende Recherche, Bewertung oder Texterstellung keinen Mangel dar, sofern die Software die entsprechende Funktion technisch erbringt. Ebenso ist das Ausbleiben eines bestimmten Ergebnisses (z. B. einer Mindestzahl an Leads, einer bestimmten Öffnungs- oder Antwortrate) kein Mangel.
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§ 10 Datenschutz und Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) ALI verarbeitet im Rahmen seiner Funktion primär Unternehmensdaten sowie in begrenztem Umfang berufsbezogene personenbezogene Daten von Entscheidern (insbesondere Name, berufliche Position und geschäftliche Kontaktdaten), die aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.
(3) Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm veranlassten Verarbeitung (insbesondere der weiteren Nutzung der generierten Leads, der Kontaktaufnahme und des Versands von Ansprachen) datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist allein dafür verantwortlich, für seine Verarbeitungs- und Kontaktzwecke eine tragfähige Rechtsgrundlage (z. B. nach Art. 6 DSGVO) sicherzustellen, die erforderlichen Informationspflichten (insbesondere nach Art. 14 DSGVO) zu erfüllen und Betroffenenrechte zu wahren. Von ALI bereitgestellte Hinweistexte oder automatisch angefügte Pflichtinformationen entbinden den Kunden nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung im Einzelfall.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für den Versand und den Inhalt der Ansprache sowie dafür, dass die von ihm durchgeführte Kontaktaufnahme (insbesondere Kaltakquise per E-Mail, Telefon oder über soziale Netzwerke) den gesetzlichen Vorgaben entspricht, namentlich dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Wettbewerbs- und Werberecht sowie dem Datenschutzrecht. Der Anbieter prüft die vom Kunden versendeten Ansprachen nicht und schuldet keine rechtliche Bewertung im Einzelfall.
(5) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser geht den Regelungen dieser AGB im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung vor.
(6) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistung Unterauftragnehmer und Drittdienste ein (u. a. für Hosting, Web-Recherche, KI-Modelle und Kontaktauflösung). Die Datenverarbeitung findet nach den Vorgaben des Anbieters vorrangig in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union statt.
(7) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden) frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Software oder der generierten Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
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§ 11 Nutzungsrechte an Ergebnissen, Daten des Kunden
(1) An den durch ALI für den Kunden erzeugten Ergebnissen (insbesondere Lead-Datensätzen, Bewertungen und Textentwürfen) räumt der Anbieter dem Kunden das Recht ein, diese im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zu nutzen. Soweit an KI-generierten Ergebnissen überhaupt Schutzrechte entstehen können, überträgt bzw. räumt der Anbieter dem Kunden die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen des Vertragszwecks ein.
(2) Der Kunde erkennt an, dass identische oder ähnliche Ergebnisse KI-bedingt auch für andere Kunden erzeugt werden können und dass an rein KI-generierten Inhalten kein Urheberrechtsschutz zugunsten des Kunden garantiert werden kann.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingegebenen Daten. Er räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, diese Daten zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen aggregierte, anonymisierte Nutzungs- und Metadaten zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehlerbehebung sowie zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software zu verwenden. Ein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne betroffene Personen ist dabei ausgeschlossen.
(5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn relevanten Ergebnisse rechtzeitig zu exportieren. Vor Wirksamwerden einer Kündigung stellt der Anbieter dem Kunden im Rahmen der verfügbaren Exportfunktionen die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten zu exportieren. Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Frist von 30 Tagen zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlte Nettovergütung begrenzt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde a) sich auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von ALI gefundenen, angereicherten oder bewerteten Daten oder der erzeugten Textentwürfe verlassen hat, ohne diese vor einer Verwendung zu prüfen, oder b) generierte Inhalte ohne eigene rechtliche und inhaltliche Prüfung versendet oder verwendet hat. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ALI erzeugten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(6) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden eingetreten wäre.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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§ 13 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen des Internets oder der Stromversorgung, Ausfälle wesentlicher Drittdienste). Für die Dauer solcher Ereignisse sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt.
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§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung rechtmäßig bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig überlassen wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenzkunden (Name und Logo) zu nennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
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§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (insbesondere Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder des Leistungsangebots) und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und das Widerspruchsrecht wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode zu kündigen.
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§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters (München). Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
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Ice Space Studios GmbH – ALI – Agentic Lead Intelligence